Türkisches Familienrecht

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Sorgerecht

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Sorgerecht nach türkischem Recht und in internationalen Fällen

Nach  türkischem sind beide Elternteile während der Dauer der Ehe sorgeberechtigt. Bei einer Scheidung wird anders als in Deutschland das Sorgerecht stets nur einem Elternteil zugesprochen, auch wenn sich beide Elternteile über das gemeinsame Sorgerecht einig sind. Bei nichtehelich geborenen Kindern erhält die Kindesmutter das Sorgerecht.

Das elterliche Sorgerecht richtet sich unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes stets nach dem Aufenthaltsort des Kindes. Hierbei ist auch der Aufenthaltsort der Eltern unerheblich. Wenn sich das Kind in Deutschland aufhält, ist deutsches Recht anzuwenden. Bei einem Umzug in die Türkei jedoch wird türkisches Recht angewandt.

Das alleinige Sorgerecht kann auch bei Antrag im Wege einer einstweiligen Anordnung während des noch nicht abgeschlossenen Scheidungsverfahrens einem Elternteil zugesprochen werden. Wie im deutschen Recht orientiert sich der Richter bei dieser Entscheidung vorrangig am Wohl des Kindes.

Hat bei einem Scheidungsverfahren in Deutschland der Richter beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, wird diese Sorgerechtsentscheidung in der Türkei nicht anerkannt, da das  türkische Recht nur während der Ehedauer das gemeinsame Sorgerecht anerkennt. Nach Beendigung der Ehe wird stets einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Für den Fall, dass ein Anerkennungsverfahren für eine Sorgerechtsentscheidung mit gemeinsamer Sorgeberechtigung in der Türkei beantragt wird, wird die Anerkennung dieser Entscheidung durch das türkische Gericht abgelehnt und es wird eine neue Sorgerechtsentscheidung nach türkischem Recht getroffen, bei der nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt.

Bei Antrag eines Anerkennungsverfahrens von einem deutschen Scheidungsurteils, welche auch eine Entscheidung über das Sorgerecht beinhaltet, wird dieses Urteil in der Türkei teilweise hinsichtlich des Scheidungsurteils anerkannt und hinsichtlich der Sorgerechtsentscheidung abgelehnt. Auf Antrag wird eine neue Sorgerechtsentscheidung nach türkischem Recht mit alleinigem Sorgerecht getroffen.

Da bei internationalen Fällen es zu unterschiedlichen Konstellationen kommt, erfordert jeder Fall eine gesonderte Bewertung. Für eine Bewertung Ihrer Angelegenheit können Sie sich jederzeit unverbindlich an unser hilfsbereites Team wenden. Wir werden Sie rechtlich begleiten und in Ihrer Angelegenheit unterstützen.